Werbeverbote

/ Januar 13, 2022/ Aktuell

Am 13. Februar stimmen wir unter anderem darüber ab, ob Tabakwerbung die Kinder und Jugendliche erreicht, verboten werden soll. Ich sage aus verschiedenen Gründen dazu Ja. Einerseits, weil mich die Argumente des Initiativkomitees überzeugen. Andererseits finde ich Werbung grundsätzlich unnötig weil sie den öffentlichen Raum verschandelt, neue Bedürfnisse weckt und dadurch zu unnötigem Konsum anregt. Bezüglich Tabak gäbe es wohl sinnvollere landwirtschaftliche Produkte, die auf diesen Feldern angebaut werden könnten, zum Beispiel Lebensmittel.

Aber es geht mir hier nicht ums Rauchen grundsätzlich. Wer mich kennt, weiss, dass ich mich als Nichtraucher häufig gegen Rauchverbote ausspreche. Denn ich klopfe lieber einen Jass in einem stickigen, verqualmten Raum, als dass wir regelmässig eine Rauchpause einlegen müssen.

Es geht hier um Werbung für Produkte, die externe volkswirtschaftliche Kosten verursachen. Rauchen verursacht hohe Gesundheitskosten, die von der Gesamtgesellschaft getragen werden. Genauso beim Beispiel der Initiativgegner. Diese warnen davor, dass in Zukunft Werbung für Cervelats oder Bratwürste verboten würde. Damit hätte ich kein Problem, denn auch der Fleischkonsum verursacht hohe externe Kosten, hauptsächlich im Umweltbereich. Also hätte ich kein Problem mit einem Werbeverbot für Fleischprodukte.

Und dann gibts noch eine Werbung, die mich richtig auf die Palme bringen kann: Werbung, welche die Mieten in die Höhe treibt!

Ich würde hier lieber lesen: „Verkaufen Sie ihr Haus an eine Genossenschaft und wissen es in guten Händen!“. Ich persönlich würde natürlich unsere Genossenschaft SEWOP empfehlen, wir hätten sehr gerne ein Mehrfamilienhaus in der Stadt Zürich.

Denn was passiert wohl mit den Mieten, wenn ein Mehrfamilienhaus zum „besten Preis“ verkauft wird?

Sie steigen…

Der Investor wird behaupten, er habe zu wenig Rendite auf seinem investierten Kapital, eine höhere Miete sei daher legal und nicht missbräuchlich. Aber dagegen können sich Mieter*innen wehren, denn Mieten sind auch dann missbräuchlich, „wenn sie auf einem offensichtlich übersetzten Kaufpreis beruhen“ (OR 269). Lassen sie sich also bei jeder Mieterhöhung vom Mieterinnen- und Mieterverband beraten, wie Sie sich dagegen zur Wehr zu setzen können. In den meisten Fällen lohnt es sich!

Kleines Rechenbeispiel:
Ein Investor kauft ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohnungen. Dieses hat eigentlich einen Wert von 10 Mio. (für diesen Wert wurde bisher Miete bezahlt), er kauft es aber für 15 Mio. Er hat also 5 Mio. zu viel bezahlt. Für dieses Geld will der Investor nun Zinsen einkassieren. Sagen wir, je nachdem wie nett er ist, zwischen 1% und 5% pro Jahr.
Bei 1% will er also CHF 50’000 pro Jahr, also ungefähr 400.- pro Monat.
Bei 5% will er 250’000 pro Jahr, also ungefähr 2000.- pro Monat.
Der Vermieter würde nun also gerne die Miete pro Wohnung um 80.- bzw. 400.- pro Monat erhöhen. An der Wohnung wurde nichts gemacht, es ist noch genau die gleiche Wohnung, trotzdem soll die Miete steigen. Vielleicht getraut sich der Investor nicht, dies bei den bestehenden Mietenden zu machen. Aber mit grosser Wahrscheinlichkeit beim nächsten Wechsel der Mietenden.

Also liebe Erbengemeinschaften: Verkauft doch bitte nicht zum „besten Preis“, sondern an verantwortungsvolle Käufer*innen, die Rücksicht auf die Mietenden nehmen.

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